Die Mehrwegpflicht ist auch in der Gastronomie ab 2023 Pflicht. Wir klären Dich auf um was es geht und wie GASTWARE Kassensysteme Dich dabei unterstützt.
Durch Einweg-Verpackungen fallen alleine in Deutschland jährlich fast 350.000 Tonnen Verpackungsmüll an. Aus diesem Grund wurde für 2023 ein neues Verpackungsgesetz, dass Gastronomie Mehrweg Gesetz erlassen. Durch die Mehrwegverpackung Gastronomie Pflicht soll Verpackungsmüll vermieden werden. Hiervon ist natürlich auch die Gastronomie in Deutschland betroffen, die Einweg-Verpackungen für Getränke nutzt, auch wenn sie kein typisches Take-away anbieten.
Neben dem klassischen Restaurant sind noch viele weitere Betriebe der Gastronomie in Deutschland davon betroffen, die Einweg-Verpackungen nutzt, auch wenn kein typisches Take-away von ihnen angeboten wird. Von dieser Gastronomie Mehrwegpflicht sind z.B. auch Betriebe betroffen, die Lieferservice oder Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Diese müssen ebenfalls ab Januar 2023 ihren Gästen als Alternative - Mehrwegverpackungen anbieten, wenn Sie denn zwei ganz wichtige Kriterien erfüllen. Erstens muss der Betrieb mehr als 5 Beschäftigte haben und zweitens muss die Verkaufsfläche größer als 80m² sein.
Restaurants müssen sich an die erweiterte Mehrwegpflicht halten. Getränke dürfen daher nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegbehältern angeboten werden, denn Einweg-Plastikbecher sind nicht mehr erlaubt. Kunden sollten über die neu eingeführte Mehrwegpflicht informiert werden um dabei sicherzustellen, dass die Mehrwegbehälter ordnungsgemäß genutz und gepflegt werden, um die Hygiene und Sicherheit klar zu stellen.
Cafés die Sitzgelegenheiten anbieten und daher Getränke zum Verzehr von Ort ausschenken, müssen sich ebenfallls an das Gesetz der Mehrwegpflicht halten. Auch Cafés sollten daher geeignete Mehrwegbehälter anschaffen, oder zumindest eine Zusammenarbeit mit einem Mehrwegsystemanbieter eingehen, um die Anforderungen der Mehrwegpflicht zu erfüllen.
Bars die Sitzgelegenheiten zum Verzehr anbieten und alkoholische Getränke ausschenken, sind von der erweiterten Mehrwegpflicht ebenso betroffen. Sie dürfen Ihre Getränke nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegbehältern anbieten und auch hier ist der Einweg-Plastikbecher nicht mehr erlaubt.
Imbissbuden dürfen verkaufte Speisen nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen anbieten. Einwegverpackungen aus Plastik oder anderen Materialien dürfen nicht mehr angeboten werden. Es sollten geeignete Mehrwegbehälter angeschafft werden.
Bäckereien, die Getränke vor Ort zum Verzehr anbieten und Sitzgelegenheiten haben, müssen sich ebenfallls an die erweiterte Mehrwegpflicht halten. Filialen, die keine Sitzgelegenheiten besitzen und nur Backwaren zum mitnehmen verkaufen, sind nicht von der Mehrwegpflicht betroffen. Bäckereien die aber der Mehrwegpflicht unterliegen, sollten sich rechtzeitig darauf vorbereiten, dass sie geeignete Mehrwegbehälter anschaffen.
Für Betriebe, die ihren Gästen eine Mehrweg-Alternative anbieten müssen, stellen wir mit unserem GASTWARE Kassensystem eine pefekte Lösung zur Verfügung und unterstützen Dich bei der Abrechnung des Mehrweg-Pfand. Mit unserem GASTWARE Mehrweg-Pfand-Modul in der Version 9 kannst Du zum Beispiel ganz einfach mit nur einem Klick das Pfand zu deinem Mehrweg-Eisbecher
oder auch deiner Schale für die Salat Bowls hinzu buchen und bei der späteren Rückgabe wieder auszahlen.
Zudem verschafft Dir unser GASTWARE Pfand-Modul jederzeit einen detaillierten Überblick über deinen aktuellen Pfandbestand und erinnert dich auch automatisch zum richtigen Zeitpunkt an die Nachbestellung.

Folgend erhälst Du einige TIpps, die Dir helfen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:
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