Mehrwegpflicht Gastronomie 2023: Darauf solltest Du achten!

mehrwegpflicht-gastronomie-2023 Mehrwegpflicht Gastronomie 2023

Die Mehrwegpflicht ist auch in der Gastronomie ab 2023 Pflicht. Wir klären Dich auf um was es geht und wie GASTWARE Kassensysteme Dich dabei unterstützt.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht für die Gastronomie ab 2023?

Durch Einweg-Verpackungen fallen alleine in Deutschland jährlich fast 350.000 Tonnen Verpackungsmüll an. Aus diesem Grund wurde für 2023 ein neues Verpackungsgesetz, dass Gastronomie Mehrweg Gesetz erlassen. Durch die Mehrwegverpackung Gastronomie Pflicht soll Verpackungsmüll vermieden werden. Hiervon ist natürlich auch die Gastronomie in Deutschland betroffen, die Einweg-Verpackungen für Getränke nutzt, auch wenn sie kein typisches Take-away anbieten.

Wer ist von der Mehrwegpflicht ab 2023 betroffen?

Neben dem klassischen Restaurant sind noch viele weitere Betriebe der Gastronomie in Deutschland davon betroffen, die Einweg-Verpackungen nutzt, auch wenn kein typisches Take-away von ihnen angeboten wird. Von dieser Gastronomie Mehrwegpflicht sind z.B. auch Betriebe betroffen, die Lieferservice oder Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Diese müssen ebenfalls ab Januar 2023 ihren Gästen als Alternative - Mehrwegverpackungen anbieten, wenn Sie denn zwei ganz wichtige Kriterien erfüllen. Erstens muss der Betrieb mehr als 5 Beschäftigte haben und zweitens muss die Verkaufsfläche größer als 80m² sein.

Restaurants

Restaurants müssen sich an die erweiterte Mehrwegpflicht halten. Getränke dürfen daher nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegbehältern angeboten werden, denn Einweg-Plastikbecher sind nicht mehr erlaubt. Kunden sollten über die neu eingeführte Mehrwegpflicht informiert werden um dabei sicherzustellen, dass die Mehrwegbehälter ordnungsgemäß genutz und gepflegt werden, um die Hygiene und Sicherheit klar zu stellen.

Cafés

Cafés die Sitzgelegenheiten anbieten und daher Getränke zum Verzehr von Ort ausschenken, müssen sich ebenfallls an das Gesetz der Mehrwegpflicht halten. Auch Cafés sollten daher geeignete Mehrwegbehälter anschaffen, oder zumindest eine Zusammenarbeit mit einem Mehrwegsystemanbieter eingehen, um die Anforderungen der Mehrwegpflicht zu erfüllen.

Bars

Bars die Sitzgelegenheiten zum Verzehr anbieten und alkoholische Getränke ausschenken, sind von der erweiterten Mehrwegpflicht ebenso betroffen. Sie dürfen Ihre Getränke nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegbehältern anbieten und auch hier ist der Einweg-Plastikbecher nicht mehr erlaubt.

Imbissbuden

Imbissbuden dürfen verkaufte Speisen nur noch in wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen anbieten. Einwegverpackungen aus Plastik oder anderen Materialien dürfen nicht mehr angeboten werden. Es sollten geeignete Mehrwegbehälter angeschafft werden.

Bäckereien

Bäckereien, die Getränke vor Ort zum Verzehr anbieten und Sitzgelegenheiten haben, müssen sich ebenfallls an die erweiterte Mehrwegpflicht halten. Filialen, die keine Sitzgelegenheiten besitzen und nur Backwaren zum mitnehmen verkaufen, sind nicht von der Mehrwegpflicht betroffen. Bäckereien die aber der Mehrwegpflicht unterliegen, sollten sich rechtzeitig darauf vorbereiten, dass sie geeignete Mehrwegbehälter anschaffen.

Welche Lösungen für die Mehrwegpflicht in der Gastronomie gibt es?

Für Betriebe, die ihren Gästen eine Mehrweg-Alternative anbieten müssen, stellen wir mit unserem GASTWARE Kassensystem eine pefekte Lösung zur Verfügung und unterstützen Dich bei der Abrechnung des Mehrweg-Pfand. Mit unserem GASTWARE Mehrweg-Pfand-Modul in der Version 9 kannst Du zum Beispiel ganz einfach mit nur einem Klick das Pfand zu deinem Mehrweg-Eisbecher
oder auch deiner Schale für die Salat Bowls hinzu buchen und bei der späteren Rückgabe wieder auszahlen.

Zudem verschafft Dir unser GASTWARE Pfand-Modul jederzeit einen detaillierten Überblick über deinen aktuellen Pfandbestand und erinnert dich auch automatisch zum richtigen Zeitpunkt an die Nachbestellung.

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Wie kann sich der Gastronom vor Strafen schützen?

Wir empfehlen den gastronomischen Betrieben sich an die Vorgaben zu halten, um Strafen zu vermeiden. Mehrweg wird die Zukunft sein - wenn ein Gastronom diese Vorgaben nicht einhält, kann er mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Höhe der Geldbuße ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art und Schwere des Verstoßes sowie der Größe des Betriebs. 
Nach § 35 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes kann die Geldbuße bis zu 100.000 Euro betragen.

Zusätzlich kann ein Verstoß gegen die Mehrwegpflicht auch zu einem Imageschaden führen, da sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher für Umweltschutz und Nachhaltigkeit engagieren und entsprechende Entscheidungen beim Einkauf und Konsum treffen.

Tipps für den Gastronomen zur Einhaltung der Mehrwegpflicht ab 2023

Folgend erhälst Du einige TIpps, die Dir helfen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

  • Verfügbarkeit von Mehrwegverpackungen: Die Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Mehrwegverpackungen zur Verfügung haben, um die Nachfrage der Kunden zu bedienen. Es kann daher notwendig sein, zusätzliche Kapazitäten für die Reinigung und Bereitstellung von Mehrwegverpackungen einzurichten.
  • Preiskalkulation: Die Kosten für die Bereitstellung von Mehrwegverpackungen für Getränke im Behälter müssen in die Preiskalkulation mit einbezogen werden. Auch hier kann es notwendig sein, dass die Preise angepasst werden, um die höheren Kosten für Mehrweg auszugleichen.
  • Kundenkommunikation: Die Einführung der erweiterten Mehrwegpflicht sollte den Kunden kommuniziert werden. Es kann hilfreich sein, auf Hinweisschildern oder in der Speisekarte darauf hinzuweisen, dass es ausschließlich Mehrwegverpackungen gibt.
  • Logistik: Die Logistik für die Bereitstellung und Abholung der Mehrwegverpackungen muss organisiert werden. Hierbei kann es sinnvoll sein, mit anderen Gastronomiebetrieben in der Umgebung zusammenzuarbeiten und die Logistik gemeinsam zu organisieren.
  • Schulung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter in der Gastro müssen über die erweiterte Mehrwegpflicht informiert, und das System erklärt werden. Außerdem müssen Sie darüber informiert werden, wie sie die Mehrwegverpackungen korrekt einsetzen und handhaben.

Die Einführung der erweiterten Mehrwegpflicht erfordert also einiges an Vorbereitung und Planung seitens der Gastronomiebetriebe. Wenn alle Faktoren berücksichtigt werden, kann die Umstellung jedoch erfolgreich umgesetzt werden und langfristig zu einer Reduzierung von Einwegverpackungen beitragen.

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Freitag, 29. März 2024