Es sind nur drei Buchstaben, doch die haben es in sich - zumindest für Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen und Hoteliers: TSE, kurz für Technische Sicherheitseinrichtung.
Bei einer TSE handelt sich um ein Sicherheitsmodul, welches z.B. in Verbindung mit einem Kassensystem oder einer Hotelsoftware, alle Vorgänge aufzeichnet und somit deren Manipulation unmöglich macht. Dies ist in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gesetzlich geregelt.
Die Verordnung sieht vor, dass elektronische Registrierkassen und auch Hotelsoftware seit April 2021 über eine TSE Kasse verfügen müssen. Für einige Systeme gibt es eine Übergangsfrist, die eine Umrüstung bis spätestens 31. Dezember 2022 erlaubt. Dann ist Schluss. Sämtliche Gastware-Systeme verfügen über die TSE oder sind im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen nachrüstbar.
Die TSE schreibt digital jeden Geschäftsvorfall mit, der Auswirkungen auf den Wert eines Unternehmens hat. Das umfasst sämtliche Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen, Eintragungen ins Kassenbuch und vieles mehr. Darüber hinaus werden sämtliche Bezahlvorgänge in der Gastronomie- oder Ladenkasse manipulationssicher signiert.
Man kann also keine gespeicherten Vorgänge löschen oder abändern. Nicht zuletzt sorgt die TSE für eine vollständige und korrekte Datenübertragung nach den Anforderungen der DSFinV-K an das Finanzamt. Somit liegen die Unternehmensdaten in der richtigen Form vor, können problemlos gelesen und ausgewertet werden. An den Daten bestehen also inhaltlich keine Zweifel.

Man kann also keine gespeicherten Vorgänge löschen oder abändern. Nicht zuletzt sorgt die TSE für eine vollständige und korrekte Datenübertragung nach den Anforderungen der DSFinV-K an das Finanzamt. Somit liegen die Unternehmensdaten in der richtigen Form vor, können problemlos gelesen und ausgewertet werden. An den Daten bestehen also inhaltlich keine Zweifel.
Unternehmer, die noch nicht über eine TSE in ihrem Kassensystem verfügen, wenden sich an den Anbieter ihrer elektronischen Kasse. Dieser übernimmt die Integration des TSE-Moduls und sorgt mit seinem fachgerechten Service dafür, dass das System in jeder Hinsicht einwandfrei arbeitet.
Die auf lokalen Speichermedien oder in einer Cloud gesicherten Daten können dann zum Beispiel auf einen USB-Stick exportiert und an einen Kassenprüfer oder den Steuerberater ausgehändigt werden.
Die Firma GASTWARE arbeitet in diesem Segment mit der Swissbit AG zusammen und integriert deren lokale TSE als USB-Stick in das elektronische Kassensystem. Das Unternehmen ist vollständig und abschließend zertifiziert, die Zertifizierung gilt bis zum Jahr 2029. Somit besteht für GASTWARE-Kunden in Sachen Kassengesetz eine langjährige und 100% Sicherheit.
Ab 1. Januar 2023 dürfen Unternehmer keine elektronischen Kassensysteme ohne TSE mehr einsetzen - einen weiteren Spielraum sieht der Gesetzgeber nicht vor. Mit diesem Datum endet auch die Ausnahme für Kassen, die nicht nachgerüstet werden können. Wer seine Kasse nicht nachrüstet oder bei Bedarf ein neues System inklusive Technischer Sicherheitseinrichtung anschafft, muss mit einem empfindlich hohen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Unnötiges Aufschieben macht also keinen Sinn, Firmen sollten sich möglichst bald mit dem Thema befassen und einen Kassenanbieter beauftragen. Damit ist auch gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Daten per Schnittstelle an das zuständige Finanzamt korrekt übertragen werden.?
Verstöße gegen die neuen Anforderungen an die Kassenführung sind Ordnungswidrigkeiten, für die Bußgelder mit folgenden Höchststrafen verhängt werden können:
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