Die wichtigsten Fristen im Überblick
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025!
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und andere Grundaufzeichnungssysteme in Kraft.
Diese gesetzliche Vorgabe, festgelegt im Kassengesetz 2025, zielt darauf ab, die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Kassendaten weiter zu verstärken und die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern. Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen, müssen den Finanzbehörden gemeldet werden.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die elektronische Kassen, Taxameter oder Wegstreckenzähler einsetzen, sind verpflichtet, ihre Systeme zu melden. Die Meldepflicht betrifft sowohl neu angeschaffte als auch bereits verwendete Systeme. Dies gilt nicht nur für gekaufte, sondern auch für gemietete oder geleaste Geräte.
Was wird gemeldet?
Die Meldung erfolgt für jede Betriebsstätte separat und muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten TSE
- Art, Anzahl und Seriennummer der verwendeten Kassensysteme
- Datum der Anschaffung, Außerbetriebnahme oder Nutzung in einer anderen Betriebsstätte
Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal, wobei alle Systeme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Meldung erfasst werden müssen.
„Unternehmen sollten sich frühzeitig
darauf vorbereiten, die geforderten
Daten für ihre Kassensysteme zu
sammeln und die Meldung rechtzeitig
über ELSTER vorzunehmen.“
Das richtige Tool
In Kassenversionen ab dem 01.01.2025 wird von GASTWARE ein Kassenmeldetool bereitgestellt. Auf Knopfdruck werden im Menü Ihrer Kasse die Meldedaten gesammelt, vom Endanwender geprüft, ergänzt und im Anschluss an ein Melde- tool übergeben. Dieses verfügt sowohl über eine direkte Schnittstelle zum Finanzamt (ELSTER Upload), als auch über die Möglichkeiten, Daten zu exportieren und manuell in ELSTER hochzuladen.
Informationen & Übergangsfristen
Wichtige Hinweise für Unternehmen
Vorbereitung zählt!
Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, die geforderten Daten für ihre Kassensysteme zu sammeln und die Meldung rechtzeitig über ELSTER vorzunehmen. Eine gute Übersicht über alle verwendeten Systeme und deren Status ist entscheidend, um die Meldepflicht fristgerecht zu erfüllen. Verstöße gegen die Vorgaben können zu Bußgeldern führen, daher ist es ratsam, bereits jetzt die nötigen Schritte einzuleiten. Mit dem Kassengesetz 2025 und der TSE-Pflicht bleibt der Gesetzgeber konsequent in seinem Ziel, Steuerhinterziehung durch manipulationssichere Kassensysteme zu verhindern.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie diesen Anforderungen entsprechen, um zukünftige Betriebsprüfungen problem- los zu bestehen.
Übergangsfristen 2025
| Start der Meldepflicht: Elektronische Kassensysteme
müssen über ELSTER gemeldet werden. |
31. Juli | Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme ist
die Meldung bis zu diesem Datum vorzunehmen. |
Ab dem 31. Juli | Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach
Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden. |
31. Dezember | Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE dürfen noch bis zu diesem
Datum genutzt werden. Danach gilt die TSE-Pflicht auch für diese Systeme. |
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